Musik, Bilder und Texte von anderen verwenden

Eurem Beitrag fehlt noch das gewisse Etwas? Dann könnte ein bisschen Musik, ein passendes Bild oder ein schönes Zitat genau das Richtige sein, um ihn aufzupeppen. Wenn ihr dabei Material verwenden wollt, das ihr nicht selbst erstellt habt, gibt es aufgrund des Urheberrechts ein paar Dinge zu beachten. Denn sollte euer Beitrag die Rechte Dritter verletzen, kann er nicht beim Wettbewerb berücksichtigt werden.

Musik

Künstlerinnen und Künstler verdienen ihr Geld nicht nur mit dem Verkauf neuer Alben oder mit Auftritten bei Festivals und in Fernsehshows. Immer dann, wenn Songs im Radio zu hören sind, in Clubs gespielt oder in anderen Medien wie Filmen verwendet werden, wird das registriert. Nur so kann das in Deutschland geltende Urheberrecht eingehalten werden. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) organisiert die Verrechnung der anfallenden Gebühren und die Verteilung der Gelder an die Künstlerinnen und Künstler. Klingt kompliziert, hat aber bei der Erstellung eurer Wettbewerbsbeiträge eine ganz einfache Konsequenz:

Bei der Verwendung von Musikdateien in euren eingereichten Beiträgen muss sehr genau darauf geachtet werden, dass die eingesetzte Musik nicht der Abgabepflicht von Gebühren an die GEMA unterliegt oder geltendes Urheberrecht verletzt. Dies gilt auch dann, wenn ihr selbst musikalisch aktiv werdet und urheberrechtlich geschützte Musikstücke nachsingt oder instrumentell darstellt.

Im Internet gibt es eine Reihe von Datenbanken, die lizenz- und GEMA-freie Musik zur Verfügung stellen. Diese Soundfiles sind in aller Regel unter Angabe der Quelle in euren Wettbewerbsbeiträgen verwendbar. Bitte informiert euch auf der jeweiligen Seite stets ganz genau über die Nutzungsbedingungen. Eine Liste von Quellen, die GEMA-freie Musik anbieten, findet ihr unter https://www.medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien/freie-musik/

Bild

Ebenso wie bei der Musik ist bei fremden Bildern zu beachten, dass diese dem Urheberrecht unterliegen und nicht einfach so verwendet werden dürfen. Die Erlaubnis zur Verwendung eines Bildes muss immer im Vorfeld eingeholt werden. Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die sogenannte lizenzfreie Bilder anbieten. Allerdings muss ganz genau darauf geachtet werden, unter welchen Bedingungen und in welchem Kontext ein Bild verwendet werden darf. Auch hier müsst ihr euch also gut informieren. Auf https://irights.info/artikel/nicht-nur-kostenlos-sondern-frei-zehn-anlaufstellen-fuer-bilder-im-netz/22457 findet ihr eine Reihe von Bilddatenbanken mit kurzen Erläuterungen.
Auf der sichersten Seite seid ihr natürlich, wenn ihr eure Bilder einfach selbst schießt.

Text

Auch Text ist geistiges Eigentum und genießt daher Urheberschutz. Grundsätzlich darf Text auch ohne die Erlaubnis des Urhebers zitiert werden – sofern er bereits veröffentlicht ist. Andernfalls muss die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden. Wenn ihr zum Beispiel in eurer Präsentation ein knackiges Zitat von einem berühmten Schriftsteller verwenden wollt, müsst ihr das Zitat als solches kenntlich machen – dazu setzt man es für gewöhnlich in Anführungszeichen oder hebt es anderweitig hervor. Außerdem muss der Verfasser genannt werden. Stammt das Zitat aus einer Publikation, zum Beispiel einem Buch, muss auch dieses angegeben werden. Ausführliche Informationen zum Zitieren findet ihr unter https://www.klicksafe.de/themen/rechtsfragen-im-netz/irights/zitieren-im-www/teil-1-die-regeln-fuer-richtiges-zitieren-im-einzelnen/