Regelwerk für digitale Arbeit gefordert

Klicken in Heimarbeit: Clickworking ist eines der neuen Arbeitsmodelle im Zuge der Digitalisierung. Dabei erledigen selbständig Beschäftigte für Unternehmen kleine digitale Dienstleistungen. Der Soziologe Christian Papsdorf von der Technischen Universität Chemnitz hat diese neue Form der Microjobs mit ihren Vor- und Nachteilen untersucht. Er plädiert für die frühzeitige Einführung arbeitsrechtlicher Regelungen beim Clickworking.

Clickworkerinnen und Clickworker verrichten in der Regel Tätigkeiten, die nur wenige Minuten an Arbeitszeit beanspruchen und noch nicht von Maschinen erledigt werden können. Sie verfassen zum Beispiel Produktbeschreibungen oder recherchieren Adressen und Öffnungszeiten. Die Arbeiten können so flexibel und in großer Menge auf viele Personen verteilt werden. Angeboten werden die Jobs auf sogenannten Microtask-Plattformen. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst eines solchen Microjobbers 144 Euro bei knapp 30 Arbeitsstunden. Das entspricht 4,80 Euro Stundenlohn; der gesetzliche Mindestlohn greift nicht, da Clickworkerinnen und Clickworker als Selbständige arbeiten.

Von der Flexibilität, etwa was Arbeitsort und Arbeitszeit angeht, profitieren viele Clickworkerinnen und Clickworker – beispielsweise Studierende. Zudem sprächen die offenen Ausschreibungen von Online-Plattformen sehr viele Menschen an, wodurch etwa auch gering oder unzureichend Qualifizierte ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt bekämen, sagt Papsdorf. „Clickworking ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zu einem globalen, dynamischen Arbeitsmarkt. Clickworker können so erste Erfahrungen in neuen Feldern machen, Referenzen erwerben und Netzwerke aufbauen.“

Der Nachteil: „Sozialstaatliche und arbeitsrechtliche Errungenschaften und Regelungen finden bei Clickwork nur wenig Beachtung“, betont der TU-Forscher. Fast alle Risiken würden auf die Clickworkerinnen und Clickworker übertragen, die zudem unter einem hohen Konkurrenzdruck stünden. Es handele sich auch meist um sehr standardisierte Tätigkeiten, die rasch ausgeführt werden müssten, also Fließbandcharakter hätten.

Auch wegen der großen Abhängigkeit der Clickworkerinnen und Clickworker von den Auftraggebern schlägt Papsdorf die Erarbeitung eines Regelwerks vor. „Auch um klassische Arbeitsverhältnisse zu schützen, sollten frühzeitig Regelungen gefunden werden, die eine Entwicklung innerhalb sozial akzeptabler Grenzen ermöglichen“, sagt der Experte. Er erwartet, dass der Bedarf an digitalen, flexiblen und kleinteiligen Tätigkeiten am Arbeitsmarkt tendenziell steigen wird, auch wenn viele Aufgaben künftig automatisiert werden könnten.

27.02.2018