Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte kennen die Arbeitsplätze und stehen im Kontakt mit den Beschäftigten. An dieser Schnittstelle arbeiten sie an Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung. Gleichzeitig versuchen sie, die Belegschaften für die Angebote zu sensibilisieren.

Im Zuge des demografischen und digitalen Wandels unterliegt die Arbeitswelt einer durchgreifenden Veränderung. In dieser Situation müssen Arbeitsplätze und begleitende Maßnahmen so gestaltet werden, dass die Menschen gesund und leistungsfähig bleiben. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) müsse aber koordiniert werden. Dies gehöre zur Aufgabe der 12.500 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in Deutschland. Sie haben eine Lotsenfunktion an der Schnittstelle zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und berufsfördernder Rehabilitation. Darauf verweist die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) in einer aktuellen Stellungnahme. Gestützt wird diese Aussage durch Forschungsergebnisse im Rahmen des Modellvorhabens „Gesund arbeiten in Thüringen“.

Das BGM beinhaltet die Gestaltung und Entwicklung von betrieblichen Strukturen und Prozessen auf der Grundlage entsprechender Gesetze und Verordnungen. Dazu zählen das Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz, die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, die Gefahrstoffverordnung oder das Mutterschutzgesetz. Ausschlaggebend ist auch eine Integration des BGM in die jeweilige Unternehmenskultur. Ärztliches Fachpersonal kann dies als Gesundheits-Expertinnen und Gesundheits-Experten im Unternehmen entsprechend koordinieren. Vieles, was Unternehmen und Betrieben derzeit unter „Gesundheitsmanagement“ oder „Gesundheitsförderung“ angeboten werde, entspreche jedoch nur den gesetzlichen Verpflichtungen.

Auch interessant

Gesundheit und psychische Belastungen in der modernen Arbeitswelt

Ein Expertenbeitrag von Prof. Dr. Karlheinz Sonntag

Zum Artikel

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bleibe dabei oft auf der Strecke. Ihre Aufgabe ist es, die Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufzubauen und zu unterstützen. Dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen, die Förderung der aktiven Beteiligung der Mitarbeitenden und die Stärkung persönlicher Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten. Die BGF stellt damit neben dem grundlegenden Arbeitsschutz und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement ein wesentliches Instrument des BGM dar.

In Zukunft gilt es, die Maßnahmen im Feld des unternehmensseitig finanzierten BGM und der kassenfinanzierten BGF besser zu koordinieren. Das gehe nur über eine intensivere Zusammenarbeit von Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern in den Betrieben und behandelnden niedergelassenen ärztlichen Fachpersonal. Die DGAUM sieht hier vor allem die Betriebsärztinnen und -ärzte in der Pflicht. Die ersten Ergebnisse der thüringischen Studie zeigen, dass sich Unternehmen bei den Themen arbeitsmedizinische Vorsorge, psychische Gesundheit sowie der Gefährdungsbeurteilung mehr Unterstützung und Informationen wünschen. Für die Gestaltung eines zukunftsfähigen BGM werden Betriebsärztinnen und Betriebsärzte immer wichtiger. Die DGAUM plant daher, das Berufsbild des Arbeitsmedizinerin und des Betriebsarztes besser bekannt zu machen.

27.09.2018