Kurz und Knapp

  • Das BMBF fördert KI-Labore.
  • Bis zum 15. Mai 2019 können Interessierte ihren Antrag für Zuwendungen online einreichen.
  • Die Richtlinie ist Teil der KI-Strategie der Bundesregierung.

BMBF fördert KI-Labore und Qualifizierung im Rahmen von Forschungsvorhaben im Gebiet Künstliche Intelligenz

Auf dem Gebiet der KI wurden in den letzten Jahren enorme Fortschritte erzielt. Gerade im Bereich Maschinelles Lernen basieren die Fortschritte auf dem exponentiellen Zuwachs an Leistungsfähigkeit der Hardware und deren Nutzung für die Verarbeitung von zumeist großen Datenbeständen. Aus diesem Grund fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) KI-Labore, die KI-Methoden erforschen und Know-how transferieren. Interessentinnen und Interessenten können sich noch bis zum 15. Mai 2019 bewerben.
Effiziente und zuverlässige Softwareentwicklung und der richtige Umgang mit Datensätzen sind zentrale Themen für KI-Forschende. Die Programmierung von GPU-Clustern, die Entwicklung neuer Benchmarks oder das Erstellen neuartiger Datensätze sind wichtige Instrumente, die die Forschung vorantreiben. Der damit verbundene Entwicklungsaufwand stellt momentan noch eine Hürde dar. Mit der Richtlinie zur „Förderung von KI-Laboren und der Qualifizierung im Rahmen von Forschungsvorhaben im Gebiet Künstliche Intelligenz“ sollen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen durch die Schaffung von KI-Laboren befähigt werden, neue KI-Software-Engineering-Methoden zu erforschen und zu erproben, Testdatensätze zu erstellen und dabei zugleich die Aus- und Weiterbildung von Masterstudierenden und Anwendern aus der Wirtschaft voranzutreiben.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Schaffung einer Lösung, die den aktuellen Stand der Technik deutlich übertrifft, wobei das Vorhaben einer Laufzeit von zwei Jahren möglichst nicht überschreiten sollte. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbünde von Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), als assoziierte Partner ist für Praxisanwendungen möglich und erwünscht.

Die Frist für die Einreichung endet am 15. Mai 2019.

25.04.2019

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