Kurz und Knapp

  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert anwendungsbezogene Projekte, die das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) für die Erhöhung der zivilen Sicherheit erforschen.
  • Projektskizzen können bis zum 14. Februar 2020 eingereicht werden.
  • Die Richtlinie ist Teil des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“.

BMBF fördert Projekte zu KI in der zivilen Sicherheitsforschung

Anwendungen Künstlicher Intelligenz spielen bereits heute in vielen Bereichen unseres Lebens eine große Rolle. Eine Entwicklung, die sich – Expertinnen und Experten zufolge – in Zukunft noch um ein Vielfaches verstärken wird. Mit KI haben wir die Chance, den großen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Neben beispielsweise dem Klimawandel oder der demographischen Entwicklung gehört dazu auch der Bereich der zivilen Sicherheit. Mit einer Richtlinie fördert das BMBF KI-Forschungsprojekte, die dazu beitragen sollen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

Mit dieser Richtlinie werden ganzheitliche und praxistaugliche Ansätze gefördert, die Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis interdisziplinär einbinden. Dabei darf es sich ausschließlich um Projekte handeln, die schwache Künstliche Intelligenz zum Forschungsgegenstand haben. Die Systeme sollen keine eigenen Entscheidungen treffen, sondern sie sollen dazu dienen, Menschen in ihren Handlungen zu unterstützen. Vor allem dürfen keine zusätzlichen Gefahren von ihnen ausgehen. Wichtig ist daher, dass ethische, juristische und gesellschaftliche Aspekte von vornherein in den Projekten mitbedacht werden. Von den drei Säulen des Sicherheitsforschungsprogramms – „Schutz und Rettung von Menschen“, „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus“ – sollte in jedem Lösungsansatz mindestens ein Aspekt berücksichtigt werden.

Wer kann sich beteiligen und welche Bereiche werden gefördert?

An der Ausschreibung können sich sowohl Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden, Verbände und Non-Profit-Organisationen beteiligen, die im Bereich Sicherheit durch Künstliche Intelligenz forschen als auch solche Einrichtungen, die diese Sicherheitslösungen anwenden.

Das Spektrum der Bereiche, die im Rahmen dieser Richtlinie unter anderem gefördert werden können, ist breit: von der Identifikation und Vorhersage möglicher Krisen und Katastrophen über die Auswertung und Analyse von Text- und Bilddaten bis hin zu anwendungsorientierten Projekten, die auf die Qualifizierung von Anwenderinnen und Anwendern abzielen.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Forschungsbereich: Während zum Beispiel Vorhaben zur Grundlagenforschung mit 40 Millionen Euro gefördert werden können, liegt die Förderung von Projekten der industriellen Forschung bei 20 Millionen Euro – jeweils pro Unternehmen und Vorhaben. Dabei können Forschungseinrichtungen, die keine Wirtschaftsunternehmen sind, bis zu 100 Prozent gefördert werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit einer gewerblichen Ausrichtung müssen sich mit mindestens 50 Prozent Eigenmitteln beteiligen.

In einem zweistufigen Verfahren können schriftliche Projektskizzen bis zum 14. Februar 2020 eingereicht werden. Die Richtlinie ist Teil des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“.

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