Wie Digitalisierung und Industrie 4.0 die Ausbildung verändern

Neue Technologien erfordern neue Kenntnisse und Fähigkeiten; dies gilt auch für die Hütten- und Halbzeugindustrie. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat deshalb die Ausbildung für Verfahrensmechanik modernisiert und den neuen Anforderungen angepasst, die Digitalisierung und Industrie 4.0 mit sich bringen. Die alte Ausbildungsverordnung ging noch auf das Jahr 1997 zurück.

Die Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerin von gestern heißen künftig Verfahrenstechnologe und Verfahrenstechnologin Metall. Auszubildende können sich für vier Fachrichtungen entscheiden: Eisen- und Stahlmetallurgie, Stahlumformung, Nichteisenmetallurgie oder Nichteisenmetallumformung. Die Ausbildung dauert künftig dreieinhalb Jahre und wird im Durchschnitt monatlich mit 1000 Euro vergütet.

Eingesetzt werden Verfahrenstechnologen und Verfahrenstechnologinnen Metall in Kokereibetrieben, Sinteranlagen, Stahlwerken, Schmelz- und Gießbetrieben sowie Walz-, Press-, Schmiede- und Ziehwerken. Zu ihren Arbeitsorten zählen zudem auch Schmelzkessel, Elektrolysen und Schwebeschmelzanlagen bei der Blei-, Aluminium- oder Kupfererzeugung und Hochöfen. Ihre Aufgabe ist es, Produktionsprozesse zu überwachen, zu steuern und zu regeln. Außerdem sollen sie Störungen erkennen und beseitigen sowie Prozessabläufe verbessern.

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Durch Leitsysteme, prozessbegleitende Systeme, Digitalisierung und Industrie 4.0 sowie integrierte Managementsysteme müssen sich die Beschäftigten neuen Anforderungen stellen. Insofern war eine Überarbeitung der Ausbildungsverordnung notwendig geworden. Themen wie Kundenorientierung, englische Sprache, Teamarbeit sowie lebenslanges Lernen wurden neu aufgenommen, andere Ausbildungsinhalte, die in den Betrieben kaum noch vorkommen, wurden gestrichen.

Im Jahr 2016 machten mehr als 1800 junge Erwachsene eine Ausbildung als Verfahrensmechanikerin und Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie. 2017 wurden 525 neue Verträge abgeschlossen. Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August in Kraft.


24.07.2018