Der Einfluss der Digitalisierung in der Steuerberatung

Ein Expertenbeitrag von Harald Elster (StB/WP), Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, Berlin Die zunehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen wird unsere Gesellschaft sowohl im Alltag als auch im Beruf stärker und schneller beeinflussen, als es viele noch vor wenigen Jahren für möglich gehalten haben. Das betrifft auch die Arbeit in den Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, angefangen bei den internen Abläufen, über die Kommunikation mit den Mandanten bis zum Datenaustausch mit den Finanzämtern und Banken.

Harald Elster wurde im Jahr 1982 zum Steuerberater bestellt und ist seit 1986 zusätzlich auch Wirtschaftsprüfer. Seither ist er in eigener Kanzlei tätig.
Im Jahr 2005 wurde er Gründungspartner der Sozietät Elster & Dr. Dietrich. Harald Elster ist seit dem Jahr 2008 Präsident des Steuerberater Verbandes Köln e.V. und seit dem Jahr 2013 zusätzlich Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV).

In allen diesen Bereichen bietet die Digitalisierung erhebliche Chancen für Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer. Denn heute ist es nicht mehr ausreichend, dass sie sich allein als Steuerfachleute sehen. Neben der steuerlichen und gestalterischen Beratung spielt die betriebswirtschaftliche Begleitung eine immer wichtigere Rolle. In diesem Rahmen gewinnen auch Fragen der Digitalisierung eine immer größere Bedeutung. Viele Mandantinnen und Mandanten profitierten etwa davon, dass ihre Beraterinnen und Berater mit IT-Unterstützung, z. B. aus den betrieblichen Unternehmenszahlen, schnelle und greifbare Handlungsempfehlungen entwickeln. Auch bietet die Digitalisierung die Möglichkeit, wichtige betriebliche Kennzahlen tagesgenau zur Verfügung zu stellen, sodass Entscheidungen präziser vorbereitet werden können.
Festzustellen ist auch, dass die Unterlagen und Belege, die in den Kanzleien zu bearbeiten sind, bereits heute immer häufiger digital oder digitalisiert (d. h. eingescannt) vorliegen. Die Zurverfügungstellung einer großen Menge von Papierbelegen durch die Mandantin oder den Mandanten gehört damit der Vergangenheit an.

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Mit Blick auf die veränderte Arbeitswelt müssen sich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzleien um einen Arbeitsplatzverlust nicht sorgen. In der Regel handelt es sich bei ihnen um gut ausgebildete und erfahrene Angestellte. Sie haben die Chance, künftig in den Kanzleien viel gezielter für andere, anspruchsvollere Aufgaben eingesetzt zu werden, anstatt ihre gesamte Arbeitszeit für Routinearbeiten wie beispielsweise die manuelle Belegbearbeitung zu verwenden.
Weiterhin ist festzustellen, dass mögliche neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Stand der Digitalisierung einer Kanzlei hinterfragen und damit die Bedeutung für das Arbeitsumfeld deutlich machen. Damit wird die Digitalisierung immer stärker zu einem entscheidenden Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl. Darüber hinaus setzt mittlerweile auch die Finanzverwaltung auf den digitalen Verkehr. Ein bekanntes Beispiel ist die Einkommensteuererklärung, die seit einigen Jahren als elektronische Steuererklärung (ELSTER) über das Internet abgegeben werden kann. Auch hier bieten Steuerberaterinnen und -berater regelmäßig ihre Unterstützung an. Neue Beratungsfelder ergeben sich für digital erfahrene Kanzleien schließlich auch, wenn es darum geht, ihre Mandanten beim digitalen Wandel mitzunehmen und auf dem Weg der Digitalisierung zu begleiten. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die traditionell durch mittelständische Kanzleien beraten werden. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sehen "ihre" Steuerberaterin oder "ihren" Steuerberater als engste Vertraute und erste Ansprechpartner auch in Digitalisierungsfragen. Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen sind damit die richtigen Partner, um den Unternehmen als Digitalisierungs-Coaches die nötigen Impulse für die Entwicklung der Arbeitswelten der Zukunft zu liefern.

Die hier veröffentlichten Inhalte und Meinungen der Autorinnen und Autoren entsprechen nicht notwendigerweise der Meinung des Wissenschaftsjahres 2018 – Arbeitswelten der Zukunft.