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  Di, 5.2.2019

Verknüpfung von Schutz und Teilhabe

Ein zeitgemäßer Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt zum einen die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes sowie ermöglicht ihr zum anderen die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit ("Teilhabe"), soweit dies verantwortbar ist.

Auf einen Blick

Wo:

Corneliusstrasse 31
42329 Wuppertal

Wann:

Di, 5.2.2019 | 18 Uhr - 20 Uhr
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Kontakt:

ASER - Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V.

Herr Karl-Heinz Lang

0202-731000

E-Mail Zur Website

Zusatzinfos:

Behindertengerecht:

Keine Angaben

Kategorie:

  • Fachveranstaltungen
  • Vortrag
  • Diskussion / Dialog

Für wen:

  • Lehrer / Schüler
  • Erwachsene
  • Studierende / Nachwuchswissenschaftler

Sonstiges:

Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen möglichst frühzeitig an, falls Sie beabsichtigen an dieser öffentlichen und kostenfreien Kolloquiumsveranstaltung teilzunehmen (Anmeldung: http://www.suqr.uni-wuppertal.de/kolloquium.html).

Ein zeitgemäßer Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt zum einen die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes sowie ermöglicht ihr zum anderen die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit ("Teilhabe"), soweit dies verantwortbar ist. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob er gerade eine schwangere oder stillende Frau oder überhaupt Frauen in einem Arbeitssystem beschäftigt, im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch Gefährdungen ermitteln und bewerten muss, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können. Auf dieser Grundlage sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen, sobald eine im Arbeitssystem beschäftigte Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der schwangeren oder stillenden Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.
Wie arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Einzelsachverhalte zum Mutterschutz in der Arbeitswelt (anlasslose Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich des Mutter- und Säuglingsschutzes, erforderliche Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Gesprächsangebot zur Arbeitsbedingungen-Anpassung, Fortführung der Erwerbstätigkeit, arbeitsrechtliche Teilhabe, Auswahl alternativer Arbeitssysteme, etc.) entscheidungsrelevant aufeinander abzustimmen und gegebenfalls zu simulieren sind oder automatisiert weiterentwickelt werden können, ist sowohl ein verstärktes Thema der Arbeitswelten der Zukunft und als auch beim Einsatz von unterstützenden, fortschrittlichen HR-Softwarelösungen ein Thema der Artifiziellen Intelligenz (KI).
Das Sicherheitswissenschaftliche Kolloquium im Winter 2018/2019 ist thematisch auf das aktuelle Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft ausgerichtet und hatte aber auch schon das kommende bzw. nun aktuelle Wissenschaftsjahr 2019 – Künstliche Intelligenz im Fokus.

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