Bundestag gibt PID mit Einschränkungen frei

 

Quelle: biotechnologie.tv

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli einem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik verabschiedet.

Mit 326 Ja-Stimmen, 260 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen hat das deutsche Parlament einen fraktionsübergreifenden Entwurf angenommen, der die Präimplantationsdiagnostik (PID) eingeschränkt erlaubt: „Die PID soll an zugelassenen Zentren solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“, heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung werde Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln.

Das Bundesforschungsministerium stellt auf seiner Website ein umfangreiches Dossier zur Präimplantationsdiagnostik bereit.

Am 8. März hatte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vorgelegt.