Wie wirkt sich Arbeit 4.0 auf die Gesundheit aus?

Was bedeutet Arbeiten 4.0 im betrieblichen Alltag? Arbeitsausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen haben nach Angaben der Krankenkassen in den letzten zehn Jahren überproportional zugenommen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Das spiegelt sich einer aktuellen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zufolge auch in den Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management wider. Neben den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz spielen die Dauerthemen Arbeitszeit und Datenschutz eine wichtige Rolle bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.

In Betrieben mit Betriebsrat haben die Beschäftigten einen gesetzlich gesicherten Einfluss auf die Arbeitswelt von morgen. Aktuell schließen Betriebsräte am häufigsten Vereinbarungen zum Thema Arbeitszeit ab. Rund 71 Prozent aller Betriebe mit Arbeitnehmervertretung haben ein gültiges Abkommen zu Arbeitszeitkonten. „Soll Arbeitszeit flexibler gestaltet werden, dann sind Arbeitszeitkonten das notwendige Instrument“, heißt es in der WSI-Analyse. Flexible Arbeitszeitmodelle dienen der Selbstbestimmung am Arbeitsplatz. Zugleich müssen die Betriebsräte einer wachsenden Entgrenzung der Arbeit entgegentreten. Die Digitalisierung und die damit verbundene ständige Erreichbarkeit bringen das Verhältnis von Beruf und Freizeit oftmals in ein Ungleichgewicht.

Ebenso hohe Priorität hat für Betriebsräte der Datenschutz. In 70 Prozent der Unternehmen existieren dazu Vereinbarungen. Sie sollen zum Beispiel die lückenlose Überwachung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verhindern. Das bedeutet konkret, Leistungs- und Verhaltenskontrollen begrenzen, die Auswertung von Protokollen regulieren und die private Nutzung von Anwendungen regeln.

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Mit zunehmender Arbeitsintensität gewinnt ein weiteres Thema an Bedeutung: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Etwa 55 Prozent der Betriebe verfügen über entsprechende Vereinbarungen. Das sind 13 Prozent mehr als 2015. Hier drängt sich ein Zusammenhang zwischen wachsender Arbeits- und Leistungsverdichtung und dem vermehrten Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsschutz auf. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rücken stärker in den Fokus. Inzwischen gibt es in rund 30 Prozent der mitbestimmten Betriebe eine Vereinbarung zu psychischen Gefährdungsbeurteilungen. Mehr als die Hälfte dieser Vereinbarungen wurde seit 2015 abgeschlossen.

Es mangelt momentan aber noch an der Umsetzung. Zu diesem Ergebnis kommt eine weitere WSI-Studie. 76 Prozent der Betriebe führen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgesehen durch. Das ergab eine Umfrage unter mehr als 2.000 Betriebsräten. Neben dieser Daueraufgabe, bestehende Regeln und Gesetze durchzusetzen, muss weiterhin der Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Arbeitsautonomie und der Gefahr von Selbstausbeutung moderiert werden. „Vor allem Betriebsräte mit einem hohen Anteil von Hochqualifizierten und einem hohen Anteil von neu gewählten Mitgliedern holen bei diesem Thema auf“, resümiert das WSI.

17.05.2018