Gestaltungsempfehlungen der BAuA für die Arbeitswelt 4.0

Arbeiten 4.0 basiert auf Daten. Diese werden kontinuierlich und umfassend erhoben und gespeichert. Das betrifft Akteure genauso wie Maschinen. Welche Auswirkungen hat das auf die Arbeitswelt?

Die Datenanalyse der Arbeitsbedingungen zielt auf die Produktions- und Effizienzsteigerung im Betrieb ab. Zudem versprechen sich die Unternehmen bessere Verhaltensvorhersagen und Prognosen für ihre betrieblichen Prozesse. Ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichtes „Review zur Wirkung elektronischer Überwachung am Arbeitsplatz und Gestaltung kontextsensitiver Assistenzsysteme“ beschreibt die Auswirkungen möglicher Überwachungen im Arbeitskontext. Hierfür wurden insgesamt 96 Studien ausgewertet.

Die heute implementierten Formen von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der Industrie 4.0 fordern insbesondere das Datenschutzrecht heraus. Für die Beschäftigten spielt der Erhalt ihrer Privatsphäre am Arbeitsplatz eine große Rolle. Das spiegelt sich auch in vielen Betriebsvereinbarungen wider.

Das Review beschreibt die Herausforderungen, die sich durch die Überwachungseffekte neuartiger digitaler Technologien ergeben können. Dabei betrachtet die Untersuchung relevante Wirkungsbereiche wie beispielsweise Stress, Leistung, Vertrauen und Akzeptanz sowie eben auch die Privatsphäre und den Datenschutz.

Wichtig sei es, hier Vertrauen zu schaffen. Aus der Untersuchung ergeben sich Gestaltungsregeln für eine offene und transparente Kommunikation bei der Einführung neuer Systeme. Beschäftigte nehmen eine Überwachung nur dann als gerechtfertigt wahr, wenn sie die Gründe und den Nutzen nachvollziehen können. Zuerst müssen die Betroffenen über die Tatsache an sich informiert werden. Hier zeigt die Praxis jedoch, dass mögliche Überwachungswirkungen von Technologien nicht immer kommuniziert werden. Einen wesentlichen Aspekt stellt auch die Überwachungsebene dar. Je nach Arbeitsplatz sind Einzel- oder Gruppenüberwachungen denkbar. Wichtig ist hier, dass sich jeder überwachte Beschäftigte dessen auch bewusst ist. Das betrifft vor allem nicht-kontinuierliche Überwachungssysteme. Generell empfiehlt es sich, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitzunehmen und das Feedback entsprechend zu gestalten. Hier spricht viel für eine persönliche Form der Rückmeldung. Darüber hinaus sollten die Daten für die Beschäftigten zugänglich sein.

Auch interessant

Künstliche Intelligenz und Massengesellschaft

Ein Expertenbeitrag von Christoph von der Malsburg

Zum Artikel

Die Gestaltungsempfehlungen der BAuA zielen darauf ab, den Schutz der Beschäftigten zu verbessern. Erreicht werden soll dies durch eine menschengerechte Gestaltung innovativer technischer Systeme. Es gilt, den Betriebsangehörigen Möglichkeiten zur Partizipation zu bieten und ihnen die persönlichen Vorteile durch solche Innovationen aufzuzeigen. Zudem sollten Systeme nicht nur quantitativ ausgerichtet werden, sondern auch die Qualität der Arbeitsprodukte und der Prozesse abbilden. Das stärkt das überbetriebliche Bewusstsein für qualitative Aspekte im Unternehmen.

25.10.2018