Eis essen ohne Reue

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit warnt vor Keimen im Speiseeis

Sobald die Temperaturen steigen, greifen viele Deutsche zu einem leckeren Eis. Das belegt auch die Statistik. Der Deutsche verzehrt im Schnitt acht Liter Speiseeis jährlich. Die Auswahl reicht von Sorbet bis Eiscreme, von der Kugel an der Theke der Eisdiele bis zum Fertigeis aus der Tiefkühltruhe. Doch bei diesem Genuss können Gefahren lauern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verweist in seinen aktuellen Informationen darauf, dass Speiseeis anfällig für Keimbelastung ist.

Speiseeis
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Speiseeis wird vor dem Gefrieren entkeimt. Dabei muss jeder Hersteller strenge Hygienevorschriften einhalten. Entscheidend ist aber auch wie das verarbeitete Frischobst, Streusel oder gar Rohmilch gelagert und gehandhabt werden. Auch bei der Portionierung in Eisdielen und Cafés können mangelhaft gereinigte Geräte, wenn etwa der Eisportionierer in unreinem Wasser steht, zu einer Keimbelastung und -vermehrung führen. Vorhandene Erreger wie Salmonellen, Enterobacter oder Yersinien bleiben auch im gefrorenen Zustand lebensfähig und können unter Umständen Magen-Darm-Erkrankungen auslösen.

Dieser Gefahr versuchen die Überwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte durch risikoorientierte Kontrollen bei den Eisherstellern und -verkäufern vorzubeugen.

Die Lebensmittelüberwachung hat aber auch ein Auge auf die Kennzeichnungspflicht. Je nach Fettquelle müssen Speiseeissorten unterschiedlich bezeichnet werden: Cremeeis, Rahm- oder Sahneeis, Milcheis, Eiscreme oder Fruchteiscreme. Die Vorschriften gelten sowohl für industriell hergestellte Waren als auch für Eisdielen oder Cafés. Ebenso müssen die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, ausgewiesen werden. Rote und gelbe „Eisbomben“ enthalten oft E 102 Tartrazin, E 122 Azorubin (Carmiosin) und E 129 Allularot AC. Diese Farbstoffe müssen mit dem Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ gekennzeichnet werden. Das bei Kindern beliebte „Schlumpfeis“ hingegen oder die als Engelblau oder Himmelblau bekannten Eissorten können nach Ansicht der Prüfer ohne Bedenken genossen werden.


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