Von 1830 bis 2018: Wie technologische Fortschritte unsere Arbeitswelten verändern


1830er- bis 1850er-Jahre: Industrieller Take-off, Gegensatz von Kapital und Arbeit

Nachdem die erste Industrialisierung seit 1750 England erfasste, griff sie mit Beginn der 1830er-Jahre auf Kontinentaleuropa über, unter anderem auf Belgien und in Ansätzen auch auf Preußen. Dampf-, Spinn- und Werkzeugmaschinen machten eine Mechanisierung der Produktion in allen Industriezweigen möglich – von der Textil- über die Kohle- bis zur Stahlindustrie. Rückblickend wird diese Phase heute als Industrie 1.0 bezeichnet.

In Preußen wurden 1839 erste Maßnahmen gegen Kinderarbeit ergriffen, bevor sich Karl Marx und Friedrich Engels 1848 im Kommunistischen Manifest für eine Sozialisierung der Arbeitswelt einsetzten. Güter wurden erstmals in Massen gefertigt und dazu große Fabriken gebaut. Vor diesem Hintergrund entstand die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung.


Der Historiker Prof. Dr. Rolf-Ulrich Kunze lehrt Neuere und Neueste Geschichte am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Er veröffentlichte auch Essays zur Kultur- und Akzeptanzgeschichte der Technik im 20. Jahrhundert. Kunzes Forschungsschwerpunkte sind u.a. die Geschichte des Protestantismus, Wissenschafts- und Kulturgeschichte, die Geschichte des Nationalsozialismus und die material culture der Technik.

1850er- bis 1880er-Jahre: Hochindustrielle Arbeitsgesellschaft: Arbeit und Technik

Zwischen 1851 und 1857 wurde erstmals ein Wirtschaftsboom im Industriezeitalter verzeichnet. Mit der montanindustriellen Produktion setzte sich ein sozialdisziplinierter industrieller Arbeitsalltag durch – in der neuen sozialen Schicht der Industriearbeiter. Kohle war die Leitenergie, unter anderem in den Leitsektoren Eisenbahn-, Stahl- und Maschinenbau.

1869 wurde die Gewerbeordnung erlassen, die – wenn auch mit vielen Änderungen – in ihren Grundzügen bis heute in Deutschland gültig ist. Viele Frauen arbeiteten in dieser Zeit zu Hause, um das Einkommen ihrer Familien zu verbessern.

Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 boomte die Wirtschaft erneut, bis im Gründerkrach 1873 die sogenannte „Große Depression“ einsetzte. Auf den Konjunkturboom folgte eine moderne Wirtschafskrise mit Firmenzusammenbrüchen und konjunkturell bedingter Arbeitslosigkeit. 1871 waren 43 Prozent der Bevölkerung unter 20 Jahre alt (1970: 31 %, 2010: 17 %), während die Lebenserwartung von Männern bei 36 Jahren lag (1998: mehr als 72 Jahre).

1875 wurde in Gotha die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands gegründet, Vorläufer der heutigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Sie verstand sich als die Partei der Arbeit und der entstehenden Arbeitsgesellschaft in Auseinandersetzung sowohl mit dem die Produktionsbedingungen bestimmenden Kapital wie auch mit dem Staat.


1880er-bis 1920er-Jahre: Industrielle Systeme und Sozialpolitik in Frieden und Krieg

Mit der Einführung der Elektrizität als Antriebskraft nahm die zweite industrielle Revolution Ende des 19. Jahrhunderts ihren Anfang. Der Durchbruch gelang 1913 mit der Einführung des Fließbandes, das Henry Ford 1913 erstmals in der Autoproduktion einsetzte.

Sowohl die Chemie- als auch die Elektroindustrie setzten sich als industrielle Leitsektoren durch, während die Automobil- und Flugzeugproduktion unter Nutzung der Leitenergien Kohle, Elektrizität und Öl ihre Anfänge erlebten. Zwischen 1873 und 1913 verzeichnete die Metallindustrie Produktivitätszuwächse von + 270 Prozent (Textilindustrie: + 115 %, Bergbau: + 67 %, Steine und Erden: + 60 %).

In den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts wurden wegweisende Versicherungsgesetze erlassen. Das Krankenversicherungsgesetz schrieb die Finanzierung von einem Drittel durch Arbeitgeber- und zwei Dritteln durch Arbeitnehmerbeiträge fest. Das Unfallversicherungsgesetz machte den Arbeitgeber berufsgenossenschaftlich haftbar für Arbeitsunfälle. Zu den grundlegenden Sozialmaßnahmen gehörte auch die Einführung der Alters- und Invaliditätsversicherung.

Die Weltwirtschaft erlebte zwischen 1896 und 1913 ein goldenes Zeitalter. In gewerblichen Betrieben wurde 1903 die Kinderarbeit verboten.

Eine Arbeitspflicht wurde während des Ersten Weltkriegs mit dem „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“ eingeführt, das alle 17- bis 60-jährigen Männer, die nicht im Krieg kämpften oder in der Landwirtschaft arbeiteten, zur Industriearbeit verpflichtete. Frauen kamen massenhaft in der Rüstungsindustrie zum Einsatz.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs im November 1918 wurde in der deutschen Schwerindustrie der Achtstundentag eingeführt.


1920er- bis 1950er-Jahre: Fordismus, Rationalisierung und Mobilisierung der Arbeit

Während sich die industrielle Fließbandmassenproduktion nach dem Vorbild der Autoproduktion von Henry Ford (Fordismus) durchsetzte, schrieb 1920 das Betriebsrätegesetz Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten erstmals eine Betriebsratspflicht vor. Im sogenannten Taylorismus wurde ein Prinzip zur Prozesssteuerung von Arbeitsabläufen begründet, das sich auf wissenschaftliche Arbeitsstudien stützte und optimierte Arbeitsabläufe vorsah.

In den 1920er-Jahren nahmen immer mehr Frauen in der Dienstleistungsindustrie, im medizinisch-technischen Sektor und in Pflegeberufen die Arbeit auf. Zwei Jahre vor Beginn der Weltwirtschaftskrise 1929 wurde eine Arbeitslosenversicherung eingeführt, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Verlust ihres Arbeitsplatzes finanziell auffing. 1932 erreichte die Arbeitslosenquote in Deutschland 32 Prozent.

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurden die Arbeitswelten vollständig umgewälzt: Gewerkschaften wurden aufgelöst und die Tarifautonomie, das Streikrecht und Betriebsrätegesetz abgeschafft. Die Steuerung der Wirtschaft durch den gleichgeschalteten nationalsozialistischen Staat erreichte ab 1936 eine neue Qualität und leitete über zur „totalen Kriegswirtschaft“ als Voraussetzung für den totalen Krieg und den nationalsozialistischen Zivilisationsbruch.


1950er- bis 1970er-Jahre: Wachstum, Export und Technikgläubigkeit

Das Grundgesetz bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist – und gibt allgemeine Grundlagen für die Arbeitsgesetzgebung vor. Das Sozialstaatsgebot, die Berufsfreiheit und der Grundsatz der Gleichberechtigung wurden 1949 genauso im Grundgesetz verankert wie die Koalitionsfreiheit. Diese gewährt Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden das Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen.

Mit der Gründung der Bundesrepublik erhielten Arbeitnehmende und Arbeitgebende weitreichende Möglichkeiten, ihre Rechte wahrzunehmen. Der dazu gültige Rechtsrahmen wurde kontinuierlich erweitert: vom Tarifvertragsgesetz (1949) über Kündigungs- und Mutterschutzgesetz (1951 und 1952) bis zum Lohnfortzahlungsgesetz (1969).

In den 1950er-Jahren erlebte die Bundesrepublik einen rasanten wirtschaftlichen Aufschwung, das sogenannte Wirtschaftswunder. Im VW-Werk in Wolfsburg rollte der millionste Käfer vom Band und wurde zum Symbol des Wiederaufbaus. Auch die Elektrobranche boomte, weil sich Waschmaschinen, Kühlschränke, Radios und Fernseher zu Verkaufsschlagern entwickelten. Die Elektroindustrie wurde damit nach Bergbau, Stahlindustrie, Chemie und Maschinenbau zum Treiber des Wirtschaftswachstums.

Die Chemieindustrie verzeichnete Produktionszuwächse von 350 Prozent, die Metallindustrie von 300 Prozent und die Bauwirtschaft von 120 Prozent. Gleichzeitig setzte die Lohnkaufkraft eines Arbeitsnehmenden zu einem rasanten Höhenflug an: Während er 1960 noch 20 Minuten benötigte, um vom Lohn ein Kilogramm Mischbrot zu kaufen, dauerte dies 2005 nur noch 10 Minuten (250 Gramm Kaffee: 1960: 1:46 Stunde, 2005: 9 Minuten).


Seit den 1970er-Jahren: Krisen und Zukunftstechnologien. Arbeit und Ressourcen

Die 1970er-Jahre markierten den Beginn der dritten industriellen Revolution. Elektronikindustrie, Kunststoffproduktion und Raumfahrttechnologie entwickelten sich zu den Leitsektoren der Industrie 3.0, während die Informatik in Deutschland ihre Anfänge nahm.

Die Elektronikindustrie begründete einen neuen Industriezweig. Informationstechnologie und eine fortschreitende Automatisierung durch Elektronik führten dazu, dass in der Serienfertigung zunehmend Maschinen die menschliche Arbeitskraft ergänzten oder ersetzten. Seit den 1990er Jahren setzte sich der Personalcomputer für den privaten Gebrauch durch.

In Deutschland nahm der Trend hin zu einer postindustriellen Dienstleistungsgesellschaft spürbar an Fahrt auf. Im Dienstleistungssektor stieg die Zahl der Beschäftigten in den 1970er-Jahren von 42,6 auf 53,1 Prozent an. Gleichzeitig schrumpfte sie in der Landwirtschaft von 8,5 auf 5,5 Prozent – und in der Industrie von 48,9 auf 41,5 Prozent. Die Öl- und Wachstumskrise führten zu einem starken Rationalisierungsdruck, insbesondere in der industriellen Arbeitswelt. Gleichzeitig wurden die Arbeitnehmerrechte weiter gestärkt: Seit 1976 gewährleistet das Mitbestimmungsgesetz die Aufnahme von Arbeitnehmervertretenden in den Aufsichtsrat von Unternehmen.

Die bislang nicht bedachten Aspekte der leistungs- und industriegesellschaftlichen Arbeitswelten wurden seit Beginn der 1970er Jahre zunehmend kritisch betrachtet: Aus feministischer, ökologischer und familienpolitischer Sicht entflammte Kritik an der einseitigen Wertschätzung von Erwerbsarbeit gegenüber sozialer und Familienarbeit sowie an der Ausblendung der Umweltrisiken.


Seit 2000: Digitales Utopia oder der Weg in die posthumane Arbeitswelt?

Mit dem Beginn des 21. Jahrhunderts startete die vierte industrielle Revolution. Die Digitalisierung ermöglicht es, Maschinen zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Selbst in klassischen handwerklichen Industriezweigen wie der Baubranche hält die Digitalisierung Einzug.

Mit der Industrie 4.0 hält die Technik zunehmend Einzug in unseren Alltag, indem das ,Internet der Dinge’ Gebrauchsgeräte miteinander vernetzen kann. Gleichzeitig zeichnet sich ein Trend zur noch höheren Bedeutung der Wissens- gegenüber der Produktionsarbeit ab.

Die Digitalisierung und die Globalisierung führen gleichzeitig zu einer Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse. Immer mehr Menschen können unabhängig vom Arbeitsplatz und der Arbeitszeit Aufgaben erledigen: Die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben verwischt. Die Tarifbindung sinkt und Gewerkschaften verlieren an Einfluss.

In der Industrie 4.0 entfaltet sich ein selbsttragender Innovationsdruck auf alle gesellschaftlichen Bereiche. Multimedia und die Biotechnologie bilden dabei die Leitsektoren. Weil sich Künstliche Intelligenz in fast allen Bereichen des menschlichen Lebens ausbreitet, wird es immer wichtiger, die Folgen technologischer Entwicklungen wissenschaftlich fundiert abzuschätzen.

Auch die Bedeutung von Mobilität und Energie in Forschung und Entwicklung wächst kontinuierlich. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie ist die Nachfrage nach alternativen Energien größer denn je, um den Strombedarf der Hightech-Gesellschaft der Gegenwart zu decken.