Kurz und Knapp

  • Mit der Fördermaßnahme „Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis” fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte, die Künstliche Intelligenz (KI) in der Wirtschaft anwendbar machen.
  • Ziel der Richtlinie ist es, den Austausch zwischen Wirtschaft und Forschung zu verbessern.
  • Bewerbungsschluss ist der 3. Juni 2019.

Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken

Noch bis zum 3. Juni 2019 können sich Projekte mit dem Ziel, KI praktisch anwendbar zu machen, um die Förderung bewerben. Ziel der Fördermaßnahme ist es, den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und die Spitzenposition Deutschlands im Bereich KI zu festigen.
Die größte Herausforderung, vor der Forschung und Wissenschaft zurzeit stehen, ist die konkrete Anwendbarkeit von Künstlicher Intelligenz. Die Fördermaßnahme „Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis” widmet sich genau diesem Gedanken: Wie können KI und Maschinelles Lernen in der Wirtschaft eingesetzt werden, damit sie sowohl für das Unternehmen als auch für dessen Kundinnen und Kunden nützlich sind?

Projekte, die sich um die Förderung bewerben wollen, sollten sich mit einem der folgenden Themenbereiche beschäftigen:

•    Bildverstehen/Computer Vision,
•    digitale Assistenz, Computerlinguistik und automatisierte kontextbezogene Informationsaufbereitung oder
•    effiziente und robuste Algorithmen zum Problemlösen bzw. zur Entscheidungsfindung.

Zudem soll die im Zuge des Projekts entwickelte KI vorrangig in den Domänen Erneuerbare Energie, Ökologie und Umweltschutz, Logistik und Mobilität, Produktionstechnologien und Prozesssteuerung oder innovative nutzerorientierte Dienstleistungen anwendbar sein.
Vorhaben, die sich um eine Förderung bewerben wollen, können bis zum 3. Juni 2019 ihre Projektskizzen einreichen. Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech-Strategie 2025.

11.04.2019

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