Warum blockiert ein strenges Datenschutzgesetz die digitale Teilhabe von Menschen in sozialen Einrichtungen?
Das Einsetzen/Aufstellen von bspw. Sprachasssistenten in sozialen Einrichtungen ist nur schwer möglich, da ein vorherrschendes Datenschutzgesetz dieses weitgehend verhindert.
Nur unter strengen Bedingungen (z.B. Aushang an der Türe, welcher auf den Sprachassistenten hinweist) können pflegebedürftige Menschen, die bspw. durch den Sprachassistenten am Leben teilhaben möchten (Geschichten/Radio hören, Wetteransage, etc.), diesen aufstellen. Ein Konzept, welches den Einsatz im Rahmen der Einrichtung regelt liegt nur in den wenigsten Institutionen vor.