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Brauchen wir eine Verfassung für unser Universum?

17.01.2023
Kurz und knapp

Die Raumfahrt boomt. Auf die ISS fliegen nicht nur Forschende, sondern zunehmend auch Touristen und Touristinnen. Weitere Raumstationen sind in Planung, darunter eine auf dem Mond. Vielleicht landet die Menschheit sogar bald auf dem Mars oder stößt auf außerirdisches Leben jenseits unseres Sonnensystems. Brauchen wir eine spezielle Verfassung, um den Trubel im Universum auf eine rechtliche Grundlage zu stellen?

Weltraumrecht: Zivile Raumfahrt und Forschung sind gestattet

Seit es technisch möglich ist, das All zu besuchen, denken die Vereinten Nationen darüber nach, welches Recht dort gelten soll. In den sechziger und siebziger Jahren legten sie fünf Verträge vor, die den Weltraum zum Gemeingut der Menschheit erklären und regeln, wie er genutzt werden darf. Zivile Raumfahrt und Weltraumforschung sind gestattet, die Stationierung und Erprobung von Atom- oder anderen Massenvernichtungswaffen nicht. „Auch die Aneignung des Alls, der Himmelskörper oder ihrer Ressourcen durch einzelne Staaten ist ausgeschlossen“, erläutert Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität zu Köln.

 

Die UN-Charta gilt im gesamten Sonnensystem

Außerdem schreibt das Weltraumrecht vor, dass die Charta der Vereinten Nationen im gesamten Sonnensystem gültig ist. Somit haben wir sogar bereits eine Art Verfassung für das All. In dieser verbindlichen Grundordnung haben sich viele Staaten darauf geeinigt, den Frieden zu wahren, die Menschenrechte zu achten und die internationale Zusammenarbeit zu fördern.

„Wir müssen aber aufpassen, dass die geltenden Regeln auch eingehalten werden“, warnt Jurist Hobe. Beispielsweise planen mehrere Unternehmen, Touristinnen und Touristen in Kapseln für eine kurze Dauer in den Weltraum zu schicken, damit sie dort die Schwerelosigkeit erleben können. Die Firmen haben angekündigt, dass die Reisenden unterschreiben müssen, dies auf eigene Gefahr zu tun. Bei einem Unfall würden somit Haftungsansprüche entfallen. Doch solch eine Handhabe würde das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzen. Korrekterweise müssten die Anbieter von Reisen in Raumflugkörpern Sicherheit garantieren und mit hohen Summen haften, falls etwas schief läuft, ähnlich wie bei Reisen im Flugzeug.

 

Universums-Verfassung für Mensch und Alien

Vielleicht benötigt die Menschheit eines Tages also doch noch eine gesonderte Verfassung fürs Universum. Der Jurist hat in diesem Zusammenhang zwei Entwicklungen im Blick: „Sollte es irgendwann möglich sein, dass sich Menschen dauerhaft auf dem Mond oder dem Mars niederlassen, müssen wir in zum Beispiel die Bewegungsfreiheit neu regeln“, erläutert Hobe. Bisher beinhaltet sie das Recht auf freie Bewegung und Wohnsitznahme innerhalb eines Staatsgebiets, doch auf den Himmelskörpern gibt es keine Staaten.

Ein weiterer Fall, der eine Verfassung fürs Weltall erfordern würde, wäre, wenn die Menschheit außerirdisches intelligentes Leben fände. Dass dieses existiert, ist nicht sicher, gilt aber nach heutigem Kenntnisstand immerhin als plausibel. Eine Verfassung müsste in Anlehnung an die UN-Charta beispielsweise die Pflege freundschaftlicher Beziehungen regeln, die auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Mensch und Alien beruhen sollten.

 

Dieser Artikel bietet einen Überblick zum geltenden Recht im All.