Kultur, Wissen, Bildung

Warum gibt es die Schulpflicht?

21.11.2022
Kurz und knapp

Null Bock auf nichts, Unterforderung oder Versagensängste, Probleme mit Lehrer:innen oder Mitschüler:innen, Mobbing – es gibt viele Gründe, warum Lernende an einzelnen Tagen nicht oder sogar nie wieder in die Schule gehen wollen. Doch an der Schulpflicht kommt hierzulande kaum jemand vorbei. Der Besuch der Schule halte unsere Gesellschaft zusammen, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Unterrichtspflicht seit 1717

Schon den preußischen Königen des 18. Jahrhunderts ist es wichtig, dass Kinder in Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet werden. Soldatenkönig Friedrich Wilhelm der Erste erlässt 1717 ein Edikt, mit dem er Eltern verpflichtet, ihren Nachwuchs im Alter von fünf bis zwölf Jahren zur Schule zu schicken, wenn Mutter und Vater nicht selbst unterrichten können oder wollen und keine Privatlehrer:innen haben. Bemerkenswert: Es besteht noch keine Schulpflicht, wohl aber eine Unterrichtspflicht. Der Beschluss bleibt aber recht wirkungslos. Die Kinder mussten auf den Feldern mithelfen, Zeit für Unterricht fehlte. Darüber hinaus wurden kaum Schulen gebaut, „weil Preußen weder die Mittel noch die konkreten Strategien noch das Personal hatte“, sagt der Bildungshistoriker Heinz-Elmar Tenorth dem Deutschlandfunk. Bildung blieb weiterhin den privilegierten Schichten vorbehalten.

Doch im 19. Jahrhundert kommt Schwung in die Sache. Der Staat richtet auf den Dörfern zunehmend Schulen ein, „so dass Preußen eines der ersten Länder in Mitteleuropa ist, die tatsächlich auch die Unterrichtspflicht und den Schulbesuch für vier bis sechs Jahre durchgesetzt haben“, so Tenorth.

 

Schulpflicht seit 1919

Die Weimarer Verfassung bringt rechtliche Neuerungen und setzt die Schulpflicht durch – eine soziale Errungenschaft. Von nun an lautet das Ziel, Gleichberechtigung in der Bildung herzustellen. Alle Heranwachsenden sollen unabhängig von ihrem Elternhaus eine gute Bildung erhalten. Das klingt erstaunlich aktuell: Nach wie vor soll die Schule Chancengleichheit bewirken. Doch sie bleibt weit hinter ihrem Anspruch zurück. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind aus einer Arbeiterfamilie Abitur macht, ist viel kleiner, als bei einem Kind aus einem Akademikerhaushalt. 

Trotzdem hält Deutschland an der Schulpflicht fest. Das Bundesverfassungsgericht liefert im Jahr 2006 die Begründung dafür: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ,Parallelgesellschaften' entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration setzt dabei nicht nur voraus, dass die Mehrheit der Bevölkerung religiöse oder weltanschauliche Minderheiten nicht ausgrenzt; sie verlangt auch, dass diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen (…). Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule.“

Anlass für dieses Urteil ist die Klage hessischer Eltern, die unter Berufung auf Religionsfreiheit, Elternrecht und den besonderen Schutz der Familie ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen, doch per Gerichtsurteil dazu verpflichtet werden.

 

UN für Abschaffung der Schulpflicht

Nur ein paar Monate später mahnt Vernor Muñoz, UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung, in seinem Deutschlandbericht die Abschaffung der Schulpflicht an. In Kanada, den USA, Australien und Neuseeland beispielsweise besteht nur eine Unterrichts-, aber keine Schulpflicht. Sie sei „mit internationalen Abkommen, etwa mit Artikel 13 des UN-Sozialpakts oder Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nicht vereinbar, da diese Abkommen Haus- oder Fernunterricht ebenfalls zuließen und nicht dem Staat, sondern den Eltern ein vorrangiges Recht einräumten, über Bildungsbelange ihrer Kinder zu entscheiden“, sagt Philip Kovce Autor, Ökonom und Philosoph in einem Vortrag, den der Sender SWR übertragen hat.

 

Ein spannendes Interview mit einem Vater, der seine Kinder nicht in die Schule schickt.