Erklärung zu der Barriere-Freiheit von der Internet-Seite
Das ist eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit von der Internet-Seite:
Die Internet-Seite ist von dem Bundes-Ministerium für Bildung und Forschung.
Bundes-Ministerium für Bildung und Forschung wird BMBF abgekürzt.
Das BMBF ist eine öffentliche Stelle von dem Bund.
Öffentliche Stellen sind Arbeits-Stellen von Deutschland.
Der Bund ist Deutschland.
Internet-Seiten von Öffentliche Stellen müssen die Barriere-Freiheit beachten.
Das steht in der Richt-Linie 2 0 1 6 / 2 1 0 2 von der Europäischen Union.
Richt-Linien sind so etwas wie Gesetze.
Die Länder von der Europäischen Union müssen sich an die Richt-Linien halten.
Deutschland gehört zu der Europäischen Union.
Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es Gesetze.
Die Gesetze für die Barriere-Freiheit stehen in:
- dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.
- der Barriere-Freie Informations-Technik Verordnung 2.0.
Die Barriere-Freie Informations-Technik Verordnung 2.0 wird BITV 2.0 abgekürzt.
Die Internet-Seite wurde auf die Anforderungen der Barriere-Freiheit über-prüft.
Die Über-Prüfung wurde von dem BMBF selbst durch-geführt.
Man sagt dazu:
Selbst-Bewertung.
Die Selbst-Bewertung von der Internet-Seite www.wissenschaftsjahr.de/2022 erfolgte am 3 0. September 2 0 2 1.
Diese Bereiche sind nicht barriere-frei
Eine barriere-freie Internet-Seite muss alle Anforderungen von der BITV 2.0 erfüllen.
Zudem muss eine barriere-freie Internet-Seite die Web Content Accessibility Guidelines beachten.
Web Content Accessibility Guidelines wird WCAG abgekürzt.
Die WCAG sind Richt-Linien für die barriere-freie Gestaltung von Internet-Angeboten.
Die Richt-Linien der WCAG sind von den Ländern der Europäischen Union einzuhalten.
Die Überprüfung hat ergeben:
Die Inhalte von der Internet-Seite www.wissenschaftsjahr.de/2022 beachten manche Anforderungen an die Barriere-Freiheit.
Es gibt aber immer noch Barrieren auf der Internet-Seite.
An dem Abbau der Barrieren wird fleißig gearbeitet.
Dafür wurde auch ein BITV-Test beauftragt.
Ein BITV-Test bedeutet:
Eine Internet-Seite wird auf die Anforderungen von der Barriere-Freie Informations-Technik-Verordnung 2.0 hin überprüft.
Wenn die Ergebnisse von dem BITV-Test vorliegen.
Dann werden die Ergebnisse hier veröffentlicht.
Wann die Erklärung zu der Barriere-Freiheit geschrieben wurde.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit wurde am 3 0. September 2 0 2 1 geschrieben.
Wo kann ich eine Barriere melden?
Vielleicht ist Ihnen auf unserer Internet-Seite www.wissenschaftsjahr.de/2022 eine Barriere aufgefallen.
Oder Sie haben eine Frage zu der Barriere-Freiheit auf unserer Internet-Seite.
Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail:
redaktionsbuero(at)wissenschaftsjahr.de
Sie können uns auch anrufen.
Oder einen Brief schreiben.
Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärden-Sprache mit-teilen.
Hier sind unsere Kontakt-Daten:
Bundes-Ministerium für Bildung und Forschung
Projekt-Team Wissenschafts-Jahr 2 0 2 2 – Nach-Gefragt!
1 0 1 1 7 Berlin
Telefon: 0 3 0 1 8 5 7 0
Fax: 0 3 0 1 8 5 7 5 5 0 3
Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?
Sie können uns Barrieren von unserer Internet-Seite www.wissenschaftsjahr.de/2022 mit-teilen.
Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.
Oder Sie haben das Gefühl unsere Internet-Seite benachteiligt Sie.
Dann hilft eine Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle ist bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Hilfe der Schlichtungs-Stelle gibt es wegen dem Gesetz Paragraph 1 6 BGG.
Schlichtungs-Stelle bedeutet:
Gerechte Menschen helfen bei einer Einigung.
Dafür braucht es keinen Streit vor einem Gericht.
Es soll eine faire Lösung für alle Beteiligten gefunden werden.
Die Schlichtungs-Stelle kostet kein Geld.
Dafür brauchen Sie keinen Anwalt als Hilfe.
Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungsstelle-Stelle.
Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Auf der Internet-Seite finden Sie Informationen zu dem Schlichtungs-Verfahren.
Zudem finden Sie dort Informationen zu der Antrags-Stellung.
Sie können der Schlichtungs-Stelle auch eine E-Mail schreiben an:
info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Der Antrag auf Schlichtung kann auch in Leichter Sprache gestellt werden.
Und in Deutscher Gebärden-Sprache.
Hier finden Sie die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Mauer-Straße 5 3
1 0 1 1 7 Berlin
Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0
E-Mail-Adresse: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de