Erklärung zu der Barriere-Freiheit von der Internet-Seite

Das ist eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit von der Internet-Seite:

www.wissenschaftsjahr.de/2022

Die Internet-Seite ist von dem Bundes-Ministerium für Bildung und Forschung.

Bundes-Ministerium für Bildung und Forschung wird BMBF abgekürzt.

Das BMBF ist eine öffentliche Stelle von dem Bund.

Öffentliche Stellen sind Arbeits-Stellen von Deutschland.

Der Bund ist Deutschland.

Internet-Seiten von Öffentliche Stellen müssen die Barriere-Freiheit beachten.

Das steht in der Richt-Linie 2 0 1 6 / 2 1 0 2 von der Europäischen Union.

Richt-Linien sind so etwas wie Gesetze.

Die Länder von der Europäischen Union müssen sich an die Richt-Linien halten.

Deutschland gehört zu der Europäischen Union.

Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es Gesetze.

Die Gesetze für die Barriere-Freiheit stehen in:

  • dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.

  • der Barriere-Freie Informations-Technik Verordnung 2.0.

Die Barriere-Freie Informations-Technik Verordnung 2.0 wird BITV 2.0 abgekürzt.

Die Internet-Seite wurde auf die Anforderungen der Barriere-Freiheit über-prüft.

Die Über-Prüfung wurde von dem BMBF selbst durch-geführt.

Man sagt dazu:

Selbst-Bewertung.

Die Selbst-Bewertung von der Internet-Seite www.wissenschaftsjahr.de/2022 erfolgte am 3 0. September 2 0 2 1.

 

Diese Bereiche sind nicht barriere-frei

Eine barriere-freie Internet-Seite muss alle Anforderungen von der BITV 2.0 erfüllen.

Zudem muss eine barriere-freie Internet-Seite die Web Content Accessibility Guidelines beachten.

Web Content Accessibility Guidelines wird WCAG abgekürzt.

Die WCAG sind Richt-Linien für die barriere-freie Gestaltung von Internet-Angeboten.

Die Richt-Linien der WCAG sind von den Ländern der Europäischen Union einzuhalten.

Die Überprüfung hat ergeben:

Die Inhalte von der Internet-Seite www.wissenschaftsjahr.de/2022 beachten manche Anforderungen an die Barriere-Freiheit.

Es gibt aber immer noch Barrieren auf der Internet-Seite.

An dem Abbau der Barrieren wird fleißig gearbeitet.

Dafür wurde auch ein BITV-Test beauftragt.

Ein BITV-Test bedeutet:

Eine Internet-Seite wird auf die Anforderungen von der Barriere-Freie Informations-Technik-Verordnung 2.0  hin überprüft.

Wenn die Ergebnisse von dem BITV-Test vorliegen.

Dann werden die Ergebnisse hier veröffentlicht. 

Wann die Erklärung zu der Barriere-Freiheit geschrieben wurde.

Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit wurde am 3 0. September 2 0 2 1 geschrieben.

Wo kann ich eine Barriere melden?

Vielleicht ist Ihnen auf unserer Internet-Seite www.wissenschaftsjahr.de/2022 eine Barriere aufgefallen.

Oder Sie haben eine Frage zu der Barriere-Freiheit auf unserer Internet-Seite.

Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail:

redaktionsbuero(at)wissenschaftsjahr.de 

Sie können uns auch anrufen.

Oder einen Brief schreiben.

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärden-Sprache mit-teilen.

Hier sind unsere Kontakt-Daten:

Bundes-Ministerium für Bildung und Forschung
Projekt-Team Wissenschafts-Jahr 2 0 2 2 – Nach-Gefragt!
1 0 1 1 7 Berlin

Telefon: 0 3 0 1 8 5 7 0
Fax: 0 3 0 1 8 5 7 5 5 0 3

Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?

Sie können uns Barrieren von unserer Internet-Seite www.wissenschaftsjahr.de/2022 mit-teilen.

Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.

Oder Sie haben das Gefühl unsere Internet-Seite benachteiligt Sie.

Dann hilft eine Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle ist bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Hilfe der Schlichtungs-Stelle gibt es wegen dem Gesetz Paragraph 1 6 BGG.

Schlichtungs-Stelle bedeutet:

Gerechte Menschen helfen bei einer Einigung.

Dafür braucht es keinen Streit vor einem Gericht.

Es soll eine faire Lösung für alle Beteiligten gefunden werden.

Die Schlichtungs-Stelle kostet kein Geld.

Dafür brauchen Sie keinen Anwalt als Hilfe.

Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungsstelle-Stelle.

Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Auf der Internet-Seite finden Sie Informationen zu dem Schlichtungs-Verfahren.

Zudem finden Sie dort Informationen zu der Antrags-Stellung.

Sie können der Schlichtungs-Stelle auch eine E-Mail schreiben an:

info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Der Antrag auf Schlichtung kann auch in Leichter Sprache gestellt werden.

Und in Deutscher Gebärden-Sprache.

Hier finden Sie die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Mauer-Straße 5 3

1 0 1 1 7 Berlin

Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0

E-Mail-Adresse: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de