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Altenbericht

Seit 1993 legt die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Altenbericht vor. Abwechselnd wird umfassend über die Lage der älteren Menschen in Deutschland und Schwerpunktberichte zu aktuellenThemen berichtet. Dazu beruft die Bundesregierung unabhängige (ehrenamtliche) Sachverständigenkommissionen, die in rund zweijähriger Arbeit ihr Gutachten erstellen. Unterstützt wird die Kommission durch schriftliche Expertisen von anderen Wissenschaftlern.

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