In ihrer Amtszeit wurde im „Paris-Abkommen“ von 2016 erstmals weltweit politisch vereinbart, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Doch zum Abschluss ihrer Regierungszeit schrieb Deutschlands höchstes Gericht Angela Merkel ausgerechnet in diesem Punkt ein „ungenügend“ ins Zeugnis.
Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Reduktion der Treibhausgasemissionen auch über 2030 hinaus näher zu regeln. Schließlich seien nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit dem Ausstoß von Treibhausgasen verbunden – und somit praktisch alle Freiheiten der Menschen durch künftige Einschränkungen aufgrund von Emissionsminderungspflichten in Gefahr. Der Gesetzgeber müsse daher zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten Freiheit Vorkehrungen treffen, um diese hohen Lasten abzumildern.