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Barrierefreiheit

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit trägt dazu bei, dass Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und frei entscheiden können. Die gesetzliche Definition umfasst die Gestaltung des öffentlichen Raums, die möglichst viele Menschen einbezieht und ihn für alle gleichermaßen nutzbar macht – ohne fremde Hilfe. Sie umfasst sämtliche Bereiche des allgemeinen Lebensumfeldes, wie etwa:  

  • Arbeitsplätze, 

  • Gebrauchsgegenstände und Dienstleistungen, 

  • medizinische und Bildungseinrichtungen, 

  • Kommunikation und Information, 

  • Verkehrsmittel, 

  • Kultur- und Freizeitangebote.   

  • Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit benennt den inklusiven Sozialraum als Voraussetzung für die Freizügigkeit aller Menschen. Der öffentliche Raum muss demnach so gestaltet werden, dass alle Menschen, auch solche mit Behinderungen, ihn ungehindert nutzen und sich frei bewegen können. Gemeint ist nicht nur die räumliche, sondern auch die soziale Umgebung. 

Der Begriff „Barrierefreiheit“ löst die Bezeichnungen „behindertengerecht“ und „behindertenfreundlich“ ab, die in der Kombination von „behindert“ und „gerecht“ oder „freundlich“ falsche Assoziationen der besonderen Zuwendung zu behinderten Menschen auslösen können. Vielmehr geht es […] um eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt werden kann.

Gesetztesbegründung zu §4 BGG

Wer profitiert von Barrierefreiheit?

Vier von zehn Menschen haben laut einer Umfrage der Aktion Mensch aus 2021 eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung und müssen daher täglich mit verschiedenen Barrieren umgehen. Nur etwa vier Prozent aller chronischen oder vorübergehenden Behinderungen sind dabei angeboren – die anderen entstehen durch Unfälle, Krankheiten oder das Altern. Zudem erleichtern weniger Barrieren auch vielen anderen Menschen das Leben und ermöglichen ihnen mehr Teilhabe und Freiheit.

Zwei Beispiele: Eine Rampe hilft nicht nur Menschen mit Rollstuhl, sondern erleichtert auch den Transport von Fahrrädern. Leichte Sprache vereinfacht das Verständnis von schwierigen Texten nicht nur für lernbehinderte Menschen, sondern auch für Kinder, Ältere oder solche, die gerade Deutsch lernen. Von Barrierefreiheit profitieren alle.  

Wie sorgen wir für mehr Barrierefreiheit?

Viele alltägliche Barrieren lassen sich beseitigen. Videos und Bilder auf Websites oder in sozialen Netzwerken können zum Beispiel mit Untertiteln und Alternativtexten versehen werden. Digital lässt sich die Wahrnehmbarkeit durch Kontraste, Farbgebung und Schriftgrößen verbessern.  

Barrieren lassen sich ganz vermeiden, wenn bereits beim Planen von Veranstaltungen, Produkten oder Arbeitsabläufen über sie nachgedacht wird. Hierfür ist es wichtig, sich über mögliche Barrieren zu informieren und mit Betroffenen in den Dialog zu treten.  

 

Was wird auf Bundesebene für Barrierefreiheit getan?

Nicht alle Barrieren können zeitnah vor Ort behoben werden. Einiges muss von der Bundesebene gesteuert werden. Um den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten, ergreift die Bundesregierung unterschiedliche Maßnahmen.  

Projekte im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das BMBF unterstützt vielfältige Projekte, die sich mit der Förderung gesellschaftlicher und digitaler Teilhabe sowie dem Abbau von Bildungsbarrieren beschäftigen. Dazu zählen etwa das Projekt ARGUS, welches Menschen mit Sehbehinderungen beim selbstständigen Einkauf unterstützt oder Förderprogramme wie Miteinander durch Innovation, Qualifizierung Digital oder das Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung. In seiner Strategie Digitale Zukunft konzentriert sich das BMBF auf die Vermittlung von Datenkompetenz und digitaler Bildung. Das Startchancen-Programm unterstützt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler und wirkt damit Bildungsbarrieren entgegen.

Forschung zum Thema Barrierefreiheit

Obwohl Forschende sich mit dem Thema Behinderung schon lange und in unterschiedlichen Gebieten widmen, scheint die Studienlage rückblickend lückenhaft und unüberschaubar. Der Fokus liegt häufig auf der Situation der Betroffenen.

In den vergangen Jahren hat sich der Blickwinkel bei den Forschungsfeldern Disability Studies und Teilhabeforschung erweitert, welche mehr in die deutsche Hochschullandschaft einziehen. Auch das Thema Barrierefreiheit ist inzwischen fester Bestandteil vieler Studienrichtungen und wird interdisziplinär mitgedacht. So findet etwa das Konzept „Design für Alle“ immer mehr Einzug.  

Um bestmöglich über Barrieren aufzuklären und sie abzubauen ist vor allem eines wichtig: der Dialog mit Betroffenen. Sie sind Expertinnen und Experten für die Voraussetzungen im öffentlichen Raum, um alle Menschen einschließen zu können. Den nötigen Raum für Diskussion bieten etwa Forschungsdesigns wie die partizipative Forschung oder Panels mit Menschen mit Behinderungen. 

  • Die Disability Studies sind eine interdisziplinäre Studienrichtung. Die Arbeitsgemeinschaft Disability Studies (AGDS) etablierte sie Anfang der 2000er Jahre in Deutschland. Die Studienrichtung wirft einen systemischen Blick auf Behinderung und hinterfragt historische, kulturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge. Dadurch wird sichtbar: Der öffentliche Raum ist so konzipiert, dass Menschen behindert werden. Menschen sind in dieser Perspektive nicht behindert, sondern werden behindert. 

    Die Teilhabeforschung ist 2015 als bundesweites Aktionsbündnis entstanden. Grundlage ist die UN-BRK und ihre Definition von Behinderung: Diese ist laut Präambel kein individuelles Schicksal, sondern das Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen Umweltbedingungen und Beeinträchtigung.  

    Mehr Infos: Forschung zum Thema Behinderung bei der Bundeszentrale für politische Bildung. 

  • Das Konzept „Design für Alle“ verbindet Planung und Gestaltung mit Barrierefreiheit. Menschen konzipieren Produkte, Dienstleistungen, Anwendungen und Infrastrukturen demnach so, dass alle Menschen sie ohne nachträgliche Anpassungen oder Unterstützung nutzen können. 

  • Um Barrierefreiheit adäquat umzusetzen, ist der Dialog mit den Betroffenen wichtig. Partizipative Forschung setzt hier an: Sie sucht nicht nur das Gespräch, sondern integriert Betroffene von Beginn an als Expertinnen und Experten in den Forschungsprozess.  

    Ein Beispiel ist das Institut Touchdown 21. Hier forschen Menschen mit und ohne Downsyndrom zu Trisomie 21.  

    Die Soziologin Hella von Unger ist eine Vertreterin des Forschungsansatzes. Im Interview mit wissenschaftskommunikation.de spricht sie über die Entwicklung partizipativer Forschung in Deutschland.  

  • Das Forschungsinstitut Ipsos hat in Kooperation mit der Aktion Mensch ein Panel für die Befragung von Menschen mit Behinderungen zusammengestellt. Das Besondere: Es besteht komplett aus Menschen mit Behinderungen und ist somit das erste in Deutschland. Der Gedanke dahinter ist eine zentrale Forderung von Menschen mit Behinderung: „Nichts über uns ohne uns“.