Barrierefreiheit trägt dazu bei, dass Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und frei entscheiden können. Die gesetzliche Definition umfasst die Gestaltung des öffentlichen Raums, die möglichst viele Menschen einbezieht und ihn für alle gleichermaßen nutzbar macht – ohne fremde Hilfe. Sie umfasst sämtliche Bereiche des allgemeinen Lebensumfeldes, wie etwa:
Arbeitsplätze,
Gebrauchsgegenstände und Dienstleistungen,
medizinische und Bildungseinrichtungen,
Kommunikation und Information,
Verkehrsmittel,
Kultur- und Freizeitangebote.