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Freiheit heute
Das Grundgesetz ist stärker als der Begriff der Staatsräson

Ein F.A.Z.-Gastbeitrag des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Professor Dr. Andreas Paulus, Kuratoriumsmitglied im Wissenschaftsjahr 2024.

Über den Artikel

Mit der Erstellung des Grundgesetzes sei den Verfasserinnen und Verfassern ein Geniestreich gelungen, meint Professor Dr. Andreas Paulus. Doch die Freiheiten, die uns das Grundgesetz garantiert, gerieten durch innere und äußere Kräfte unter Druck. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter sieht nun den Gesetzgeber in der Verantwortung, auf die neue Bedrohungslage zu reagieren. Auch müsse überdacht werden, ob der Begriff der „Staatsräson“ noch zeitgemäß sei.

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Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Andreas Paulus beschäftigt sich mit Verfassungsrecht und Völkerrecht, insbesondere den Grund- und Menschenrechten. Er ist Mitglied der Venedig-Kommission des Europarats und hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen inne. Bis 2022 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat.

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