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Die Veranstaltung ist der Frage gewidmet, wie Recht und Technik künftig gegen Überwachungspraktiken ausländischer Geheimdienste schützen können, um eine ausreichende Sicherheit gegen Grundrechtsverletzungen und Geheimnisbruch zu gewährleisten.
Die anlass- und grenzenlosen Überwachungspraktiken des amerikanischen NSA und des britischen GCHQ haben eine große Empörung ausgelöst. Sie zeigen ein Staatsverständnis in USA und Großbritannien, das auf Grundrechte von Bürgern anderer Staaten keine Rücksicht nimmt. Diese Praktiken werden daher trotz Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der Europäischen Union weitergehen. Daher sind Bürger und Wirtschaftsunternehmen auf der Suche nach geeigneten Instrumenten, mit denen sie sich gegen solche Praktiken schützen können. Der deutsche Staat hat die verfassungsrechtliche Pflicht, sich „schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen“ (BVerfG).
Hat er aber auch die Macht, diesen Schutz gegenüber einer globalen Überwachung zu gewährleisten? Muss er aber nicht zumindest den Selbstschutz seiner Bürger und Unternehmen unterstützen und für Infrastrukturen sorgen, die eine sichere Kommunikation ohne Komforteinschränkungen ermöglichen? Der deutsche Staat hat immer mehr Kompetenzen an die Europäische Union abgetreten. Daher spricht viel dafür, dass diese – zumindest seit der Geltung der Grundrechtecharta – auch Verantwortung für die Grundrechte ihrer Bürger übernommen hat.
Vor diesem Hintergrund ist die Veranstaltung der Frage gewidmet, wie Recht und Technik künftig gegen Überwachungspraktiken ausländischer Geheimdienste schützen können, um eine ausreichende Sicherheit gegen Grundrechtsverletzungen und Geheimnisbruch zu gewährleisten.