Im Seerecht hat sich ein visionäres Abkommen durchgesetzt
Das Video „Von der Freiheit der Meere zu einer Rechtsordnung der Meere“ ist der erste Beitrag einer sechsteiligen Serie mit dem Titel „Sind die Meere frei? - Eine Rechtsordnung für die Meere und Ozeane“. Das Video beschreibt den historischen Hintergrund des modernen Seevölkerrechts. Die 1609 festgehaltene „Freiheit der Schifffahrt“ hat bis heute Bestand, wurde aber im Laufe der Zeit angepasst.
Faktoren wie Handelsrouten, Kriege, Ressourcensuche, Überfischung, Verschmutzung und regenerative Nutzung sind in die völkerrechtlichen Regelungen eingeflossen. Warum das 1994 in Kraft getretene UN-Seerechtsübereinkommen ein visionäres Abkommen unserer Zeit ist, erklärt Prof. Andree Kirchner, Direktor des Instituts für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM), im Video-Beitrag. „Sind die Meere frei?“ ist ein Projekt des ISRIM und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als Diskursbeitrag im Wissenschaftsjahr 2016*17 - Meere und Ozeane gefördert. Im Rahmen des Vorhabens entsteht eine sechsteilige Video-Reihe, die sich mit den rechtlichen Aspekten vom Entdecken, Nutzen und Schützen der Meere und Ozeane beschäftigt.
08.02.2017