Zum Wissenschaftsjahr 2018
Ist die Hohe See ein rechtsfreier Raum?

Ist die Hohe See ein rechtsfreier Raum?

UNCLOS – Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

Rechtsfrei aber trotzdem nicht frei von Recht?

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) sieht die Freiheit der Hohen See als zentrales Recht aller Staaten, d.h. Küsten- oder Binnenstaaten gleichermaßen vor.

Dieses Recht umfasst die Freiheit der Schifffahrt, die Freiheit des Überflugs, die Freiheit, unterseeische Kabel und Rohrleitungen zu legen, die Freiheit, künstliche Inseln und andere Anlagen zu errichten, die Freiheit der Fischerei sowie die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung. Doch zum rechtsfreien Raum wird die Hohe See damit keineswegs. Denn diese Freiheiten gelten nicht uneingeschränkt.

„Spätestens mit dem Inkrafttreten des UN-Seerechtsübereinkommens 1994 sind sämtliche Freiheiten aber auch sonstige Nutzungen der Meere und Ozeane unter der allgemeinen Verpflichtung der Staaten zu sehen, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren“, sagt Prof. Dr. Andree Kirchner, Direktor des Institutes für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM). „Diese Verpflichtung ist in Teil XII des UN-Seerechtsübereinkommens näher ausgestaltet und in einer Vielzahl weiterer Rechtsinstrumente im Detail geregelt. In diesem Teil wird die Bedeutung des UN-Seerechtsübereinkommens als „Verfassung der Meere“ besonders deutlich.“

10.07.2017

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