Schutz und Bewahrung mithilfe des Seevölkerrechts
Ausgestaltet wird die allgemeine Verpflichtung in Art. 192 UNCLOS „Die Staaten sind verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren“ durch weitere Bestimmungen in UNCLOS sowie durch ergänzende regionale und internationale Übereinkommen. Eine besondere Bedeutung hat dabei das internationale Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt (MARPOL), das seit den 1970er Jahren unterschiedliche Verschmutzungen der Meeresumwelt durch Schiffe adressiert.
Auf regionaler Ebene spielen die Regionalen Meeresprogramme eine besondere Bedeutung. Doch neben dem Meeresumweltschutz gibt es auch noch weitere maritime Interessen, die einen speziellen Schutz bedürfen. Hierunter fällt auch der Schutz von Passagieren und Besatzungen von Schiffen, der durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) gewährleistet wird. Das SOLAS-Übereinkommen geht auf den Untergang der Titanic im Jahr 1912 zurück und wurde seit dem stetig weiterentwickelt - zuletzt um das Thema „Terrorismus auf See" (2002) und „Schiffsverkehr in Polargewässern" (2017). Letzteres wurde insbesondere durch den Klimawandel notwendig, wodurch sich neue günstigere Schiffsrouten in vormals eisbedeckten Gebieten aufgetan haben, wie beispielsweise die Nordost- bzw. die Nordwestpassage.
22.11.2017