Zum Wissenschaftsjahr 2018
Zugang zu ungehobenen Schätzen der Meere

Zugang zu ungehobenen Schätzen der Meere

Wem gehören die Ressourcen des Meeresbodens?

Ausbeutung des "Gemeinsamen Erbes der Menschheit"

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) regelt auch den Zugang zu nicht lebenden Ressourcen der Meere. Das sind feste, flüssige oder gasförmige mineralische Ressourcen des Meeresbodens und des Meeresuntergrundes jenseits nationaler Hoheitsbefugnisse. Dieses Gebiet und seine Ressourcen haben als „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ einen speziellen Rechtsstatus in Teil XI des UN-Seerechtsübereinkommens.

Bislang wurden die Ressourcen des Gebietes lediglich erforscht und noch nicht ausgebeutet. Eine Ausbeutung steht jedoch bevor, denn der Meeresboden birgt cobaltreiche Krusten, Manganknollen und Massivfulfide, die von wirtschaftlicher Bedeutung sind. „Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Ausbeutung soll durch den Mining Code der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) gewährleistet werden“, sagt Prof. Dr. Andree Kirchner, Direktor des Institutes für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM).

Zum Zeitpunkt der Verhandlungen um das UN-Seerechtsübereinkommen waren jedoch neben den mineralischen Ressourcen lebende Ressourcen - abgesehen von Fisch und Meeressäugern - noch nicht bekannt bzw. nicht von wirtschaftlicher Bedeutung. So sind beispielsweise genetische Meeresressourcen derzeit noch nicht vom UN-Seerechtsübereinkommen erfasst. „Diese Rechtslücke soll in den nächsten Jahren durch die Verhandlung eines international rechtsverbindlichen Instruments zum UN-Seerechtsübereinkommens geschlossen werden“, so Prof. Dr. Iris Kirchner-Freis, Direktorin des Institutes für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM).

20.10.2017

Metadaten zu diesem Beitrag

Schlagworte zu diesem Beitrag:

Mehr zum Themenfeld: