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Munitionsfunde am Strand – was Sie tun sollten

Munitionsfunde am Strand – was Sie tun sollten

Ein Expertenbeitrag von Mark Wernicke

Munitionsfunde am Strand – was Sie tun sollten

Ein Expertenbeitrag von Mark Wernicke, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Der Zweite Weltkrieg endete vor über 70 Jahren, dennoch sind seine Auswirkungen noch bis in die Gegenwart zu spüren. In den Küstengewässern von Nord- und Ostsee wurden nach Kriegsende Millionen Kampfmittel entsorgt. Angesichts des Ausmaßes der Kampfmittelbelastung und der begrenzten Ressourcen der Kampfmittelräumdienste in den Küstenländern kann dieses Problem nicht umfassend angegangen werden und Räumungen erfolgen derzeit nur in den Bundeswasserstraßen.

Daher liegt ein Großteil der Bomben, Granaten und weiteren Sprengkörper mittlerweile mehrere Jahrzehnte in sog. Versenkungsgebieten (von den Alliierten geschaffene Gebiete, in welchen gezielt Munition versenkt wurde), wo die Hüllen der Kampfmittel im Salzwasser zunehmend von Durchrostung betroffen sind. Austretende Inhaltsstoffe stellen dabei ein erhebliches Risiko für Flora und Fauna im Küstengewässer dar – und auch für Strandbesucher.

Versenkte Munition enthält zudem in den meisten Fällen Sprengstoff. Diese chemischen Substanzen sind nicht nur explosiv, sondern auch hochgiftig. Stoffe wie das häufig verwendete 2,4,6 Trinitrotoluol (TNT) stehen daneben im Verdacht, krebserregend und erbgutschädigend zu wirken. Die Aufnahme der Giftstoffe kann über die Haut erfolgen, daher stellt bereits ein Berühren mit bloßen Händen eine Gesundheitsgefahr dar.

Kriminalhauptkommissar Mark Wernicke ist seit dem Jahr 2012 beim Kampfmittelräumdienst für die Steuerung interner und externer Großräumprojekte an Land und zu Wasser verantwortlich. Zuvor war er u. a. als Sprengstoffermittler im LKA Schleswig-Holstein tätig.

Aufgefundene Inhaltsstoffe von Munition können in ihrem Erscheinungsbild sehr vielfältig sein. Eine Verwechslung mit Bernstein oder fossilen Überresten ist ohne weiteres möglich - genau hier lauert die Gefahr. Wer jedoch ein paar Verhaltensregeln beachtet, kann den Strandurlaub weiterhin unbeschwert genießen.

Immer gilt:

  • Heben Sie nur eindeutig erkanntes Strandgut auf.
  • Transportieren Sie Strandgut in separaten Gefäßen (z. B. Eimer für gesammelte Steine).
  • Berühren Sie verdächtige Funde nicht, sondern halten Sie Abstand.
  • Bei versehentlicher Berührung und Verfärbung der Hände: Arzt aufsuchen.
  • Markieren Sie den Bereich verdächtiger Funde, warnen Sie Unbeteiligte und melden Sie die Funde der Polizei (Tel. 110) bzw. führen Sie die Polizeibeamten zum Fundort.

Erste Hilfe bei Kampfmittelkontakt (Phosphor):

  • Schnell ins Wasser und betroffene Kleidung ausziehen.
  • Sind Arme und Beine betroffen, weiter im Wasser belassen und kühlen. Kein Wasser erreichbar: Abdecken mit möglichst feuchtem Sand.
  • Setzen Sie umgehend einen Notruf ab (Tel. 112) und schildern Sie dabei auch Ihren Verdacht zur Ursache (Kampfmittelkontakt).
  • Bei Verbrennungen am Körperstamm nach dem Entkleiden Gefahr von Unterkühlung im Wasser beachten.
  • Wenn möglich: Brandwunde steril abdecken.

 

 

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