Ein menschliches Gedächtnis für das Internet
Der Mensch hat ein Recht auf Vergessen auch im Internet – das hat der Europäische Gerichtshof festgestellt. Aber es gibt auch ein "Recht auf Erinnern", ein Recht der Gesellschaft darauf, sich beispielsweise einen Überblick darüber zu verschaffen, ob eine Person immer wieder an verschiedenen Orten als Betrüger auftritt. Könnte man beiden Ansprüchen gerecht werden? Prof. Dr. Katharina Zweig, Leiterin der Arbeitsgruppe "Graphentheorie und Analyse komplexer Netzwerke" an der TU Kaiserslautern und Studiengangkoordinatorin des Studiengangs "Sozioinformatik" plädiert dafür, dass Suchanfragen, die Personen und vielleicht auch Organisationen betreffen, menschlicher gestaltet werden sollten: „Eine Autovervollständigung sollte bei Suchanfragen, die Personen betreffen, konsequent abgeschaltet werden.“
27.08.2014
#privatsphäre