Bundesregierung fördert Projekte zur Bioökonomie - Wissenschaftsjahr 2020/21 - Bioökonomie

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20.07.2020

Bundesregierung fördert Projekte zur Bioökonomie

Kurz & Knapp
  • Projekte, die den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu Themen der Bioökonomie fördern, können sich um Mittel bewerben.
  • Die Vorhaben sollen zwischen März und September 2021 umgesetzt werden. Gefördert werden ausschließlich eigens aufgelegte Projekte. Antragsberechtigt sind Einzel- und Verbundvorhaben.
  • Corona-bedingt sollen die Projekte bei Bedarf vollständig digital realisiert werden können. Bis zum 6. September können Projektskizzen eingereicht werden.

Zweite Förderrichtlinie zum Wissenschaftsjahr 2020/21

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt Fördermittel: Antragsberechtigt sind Hochschulen, Kommunen, Unternehmen und weitere Akteure. Ziel ist es, Themen der Bioökonomie an verschiedene Zielgruppen zu transportieren und den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft stärken.

Akteure, die sich mit der Vermittlung von Fragen zur Bioökonomie befassen, können für ihre Arbeit nun Fördermittel beantragen: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt entsprechende Gelder bereit. Gefördert werden Formate zur Wissensvermittlung und Information, aber auch Beteiligungs- und Dialogprojekte, die eine Brücke zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit schlagen.

Mit ihrer zweiten Förderrichtlinie zum Wissenschaftsjahr 2020/21 will die Bundesregierung die Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern stärken und innovative Formate der Wissenschaftskommunikation fördern. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation müssen die Projekte gegebenenfalls komplett digital umgesetzt werden können. 

Bis zu 150.000 Euro pro Projekt

Die geförderten Formate sollen sich an verschiedene Zielgruppen richten, etwa an die allgemeine Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler oder an Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur und Medien. 

Die Förderprojekte sollen bundesweit ausgerichtet sein, bewerben können sich einzelne Akteure, aber auch inter- oder transdisziplinäre Netzwerke. Die Höhe der Zuwendung variiert zwischen 20.000 und 150.000 Euro pro Vorhaben. Die Gelder sind bestimmt für Sachmittel, Reisekosten, Personalausgaben sowie für die Vergabe von Aufträgen an Dritte (z. B. Informationsmaterial, Website-Programmierung etc.). Wichtig: Es muss sich um Vorhaben handeln, die neu aufgelegt werden – bereits bestehende Projekte sind nicht förderberechtigt.

Antragsfrist ist der 6. September 2020

Für die Fördermittel bewerben können sich staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kultur- und Bildungsinstitutionen, Museen, Akademien, Verbände, Vereine und Stiftungen, aber auch Kommunen und Unternehmen. Letztere müssen mindestens die Hälfte der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten selbst tragen. 

Umgesetzt werden sollen die Projekte zwischen März und Dezember 2021. Die Vergabe läuft zweistufig – in einem ersten Schritt können bis zum 6. September 2020 Projektskizzen im Umfang von maximal zehn Seiten vorgelegt werden. Diese sollen sowohl digital über das Förderportal des Bundes „easy-Online“  als auch postalisch an den Projektträger, das Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation in Berlin, eingereicht werden. 

DLR-Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Die Projektskizze sollte Angaben zur Idee, zu Zielgruppen, Partnern und zur Kommunikationsstrategie enthalten. Weiterhin müssen ein grober Finanzierungsplan, ein Projekt- und Zeitplan sowie eine Selbstdarstellung eingereicht werden.