Jetzt bewerben: Förderung im Wissenschaftsjahr 2022 - Wissenschaftsjahr 2020/21 - Bioökonomie

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04.03.2021

Jetzt bewerben: Förderung im Wissenschaftsjahr 2022

Kurz & Knapp
  • Einrichtungen und Unternehmen aus Wissenschaft, Bildung, Kultur und Wirtschaft können sich aktuell mit ihren Projekten für eine Förderung im Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt! bewerben.
  • Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung sind Interaktivität und Partizipation der Projekte, die – mehr denn je – Ausgangs- und Mittelpunkt des kommenden Wissenschaftsjahres sind.
  • Interesse geweckt? Reichen Sie Ihre Projektskizzen noch bis zum 7. Mai 2021 ein!

WANTED: Projekte zum Reinreden und Mitgestalten

Im Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt! wird der Dialog zwischen Öffentlichkeit und Wissenschaft angesichts sich wandelnder Formen der Partizipation und dem regen Interesse an Interaktion und Teilhabe erneuert und weiter gestärkt.

Teilhabe und Austausch zwischen Öffentlichkeit und Wissenschaft – das ist seit jeher das Ziel des Wissenschaftsjahres. Für 2022 wird dieses Ziel neu gedacht: Interessierte Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Fragen an Wissenschaft und Forschung ein, die dann die Basis für die Ausgestaltung des Wissenschaftsjahres selbst und seiner Formate werden. Damit wird gesellschaftliche Beteiligung nicht nur Mittel-, sondern auch Ausgangspunkt des kommenden Wissenschaftsjahres 2022 – Nachgefragt!

Mit seiner neuen Förderrichtlinie richtet sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Ideengeberinnen und -geber, die mit innovativen, niedrigschwelligen Interaktions-, Dialog- und Beteiligungsformaten einen wichtigen Beitrag für das Gelingen des Wissenschaftsjahres 2022 leisten.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Förderung

Wer kommt für eine Förderung in Frage?

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, NGOs, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Akademien, Kommunen sowie nichtstaatliche Organisationen wie Vereine und Stiftungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Schwerpunkten in der Wissensvermittlung und/oder Partizipation.

Welche thematischen Vorgaben gibt es?

Anders als bisher widmet sich das nächstjährige Wissenschaftsjahr nicht einem spezifischen Thema, sondern gleich fünf übergeordneten Themenfeldern. Eine Förderung können ausschließlich solche Projekte erhalten, die mindestens einem der folgenden Themenfeldern zuzuordnen sind:

  •  Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Sicherheit
  • Umwelt, Klima, Erde und Universum
  • Gesundes Leben, Medizin, Pflege 
  • Kultur, Bildung, Wissen 
  • Innovation, Technik, Arbeit

Nach welchen Zeiträumen richtet sich die Förderung?

Das Wissenschaftsjahr 2022 ist in zwei Phasen unterteilt: Die Mobilisierungsphase (Januar bis März 2022), in der Fragen der Bürgerinnen und Bürger generiert und gesammelt werden, und die Interaktionsphase (März bis Dezember 2022), in der die Fragen beantwortet bzw. in den Austausch mit Forschenden eingebracht werden. Die Antragstellenden können sich sowohl für den gesamten Zeitraum als auch für eine der beiden Phasen bewerben. Eine Bewerbung für die Mobilisierungsphase könnte etwa bedeuten, dass Formate für das Wissenschaftsjahr in Kreativwerkstätten gemeinsam mit den Zielgruppen entwickelt werden. Eine Teilnahme an der Interaktionsphase hingegen sieht vor, die gesammelten Fragen aus der Gesellschaft kreativ einzubinden.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig angelegt. Um Chance auf eine Förderung zu erhalten, müssen die oben genannten Akteure, deren Projekte die beschriebenen Anforderungen erfüllen, in einem ersten Schritt bis zum 7. Mai Projektskizzen beim Projektträger einreichen.

 

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