Wissenschaftsjahr 2014 - Die Digitale Gesellschaft

Wird Papier im Büro in Zukunft überflüssig?

Gescannte Dokumente werden von Gerichten als Beweismittel anerkannt

Durch saubere Scanprozesse könnte in Zukunft eine elektronische Kopie genauso gut als Beweisstück verwendet werden, wie das Papieroriginal. Dies ergab eine Simulationsstudie der Universität Kassel zusammen mit der DATEV eG Nürnberg, deren Ergebnisse jetzt veröffentlicht wurden. Untersucht wurde, unter welchen Voraussetzungen die Beweisführung vor Gericht mit einem gescannten Dokument gelingen kann.

Das Bild zeigt einen Büroraum mit Aktenordnern im Regal und einem Kopiergerät
© shape / photocase.com

Im vergangenen Oktober haben Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige zwei Tage lang 14 realitätsnahe Streitfälle auf die Frage untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beweisführung vor Gericht mit einem gescannten Dokument gelingen kann. Eine Partei verwendete dabei ausschließlich elektronische Kopien ursprünglicher Papierbelege. Nun wurde die Projektbeschreibung veröffentlicht. Sie erläutert, wie in den einzelnen Verhandlungen argumentiert und entschieden wurde. Eines der darin gezeigten Ergebnisse lautet: die Dokumentation des Scan-Verfahrens ist von zentraler Bedeutung für die Zulässigkeit vor Gericht.

Der Zeitpunkt des Scans ist entscheidend

"Gescannte Dokumente können einen mit dem Papieroriginal vergleichbaren Beweiswert erreichen - das hat unsere Simulationsstudie gezeigt" meint Prof. Alexander Roßnagel vom Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel. Problematischer stelle sich dies dar, wenn Zweifel an der Unversehrtheit des Scans vorlägen. "Inwiefern der Richter in einem solchen Fall Prüfungen anstellt, ist davon abhängig, welche Motive, Gelegenheiten und Mittel vorhanden waren, um das Dokument zu manipulieren", so Roßnagel. Je früher ein Dokument gescannt wird, desto besser lässt sich einem Manipulationsvorwurf begegnen. Wichtig ist der Einsatz von Zeitstempeln, aber auch die Nutzung von standardisierten Dokumentenmanagementsystemen, um das Dokument vor Gericht einsatzfähig zu machen.

Die Ergebnisse der Simulationsstudie garantieren keine umfassende Rechtssicherheit, aber sie leisten einen wichtigen juristischen Beitrag in dieser Frage. Sollte es möglich sein, gescannte Dokumente ebenso wie die Papieroriginale vor Gericht zu nutzen, könnten künftig große Mengen an Papier gespart werden. Das wäre nicht nur kostengünstiger, sondern auch nachhaltiger.

 

Mehr Informationen zu der Simulationsstudie finden Sie hier.

Den gesamten Abschlussbericht finden Sie hier.